Victoria Weber | Alles zu Squarespace & Online-Branding

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Webdesign-Vertrag: Was muss alles rein, damit du so sicher wie möglich bist?

Du bist Webdesigner und hast ein Projekt bzw. einen neuen Kunden an Land gezogen? Glückwunsch! 😎 Jetzt geht es aber ans Eingemachte - und zwar wer was wann zu erledigen hat. 

Direkt vorab: Mündliche oder telefonische Absprachen sind hier eher *semi-optimal*.

Und das ist noch nett ausgedrückt. 

Denn es ist typischerweise so: Jeder erinnert sich immer anders daran, was abgesprochen war. Vor allem, wenn sich Projekte in die Länge ziehen. Und wenn du ehrlich bist: Keiner hat ja Ahnung, was er wortwörtlich vor drei Monaten gesagt hat.

Also. Don’t do it mündlich!

Ich empfehle daher immer, alles schriftlich festzuhalten - und zwar mit einem Webdesigner Vertrag, mit deiner Unterschrift als Webdesigner und mit Unterschrift deines Kunden. Aber was sollte alles in den Vertrag mit rein? Genau das werde ich dir in diesem Artikel mit an die Hand geben.

Eher Typ Video? Hier geht’s hier zu meinem YouTube Video:

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Apropos Tipps und Empfehlungen - genau das sind die nächsten Punkte. Das heißt: Es handelt sich hier nicht um Rechtshinweise oder eine Rechtsberatung. Wenn du von meinen Tipps etwas anwendest und umsetzt, handelst du auf eigene Verantwortung.

Und noch etwas Wichtiges vorab: Deine Webdesign-Verträge können natürlich von Land zu Land variieren, aber die folgenden Basics solltest du auf jeden Fall immer mit drin haben. Ready? Dann los geht’s!

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Wir gehen bei diesem Artikel davon aus, dass du dich als Web- oder auch Branddesigner an kleine Unternehmen oder Einzelunternehmen wendest.

(Falls du mit großen Corporate-Kunden oder dicken Organisationen arbeitest, musst du nochmal auf ganz andere Sachen achten - da würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt suchen!)


Vorab: Wenn du keine Lust hast, das Ganze selbst zu machen, kannst du dir hier unsere Webdesign-Vertragsvorlage holen.


Wer schließt den Vertrag? 

Ganz am Anfang sollte klargestellt werden, zwischen wem genau der Vertrag denn geschlossen wird

Also zwischen dir als Webdesigner und zwischen deinem Kunden. Dabei sollten Name, Firmenname, Adresse und je nach Land auch die Steuernummer explizit genannt werden.

Was genau ist Vertragsgegenstand? Leistungsumfang des Projekts

In diesem Passus solltest du genau festhalten, was genau in dem Projekt zu erledigen ist. Super wichtig: Halte deine Formulierungen auf keinen Fall zu allgemein, wie “Website erstellen”, sondern liste ganz genau auf, welche Leistungen vereinbart werden sollen.

So was wie:

  • Neue Website mit 12 Seiten inkl. Rechtsseiten (Impressum etc.)

  • Der Kunde liefert alle Texte inkl. Rechtstexte und Bilder

  • Optimierung für mobil und Desktop

  • Verknüpfung mit der Google Search Console nach Onlinestellen

  • Lokaler Upload von Google Fonts

  • Und so weiter, und so weiter!

Sollte diese Liste zu lang werden, kannst du dich auch auf bereits versandte Mails, wo alles genau besprochen wurde, beziehen. 

Dann kannst du unter dem Punkt “Leistungen” zum Beispiel schreiben: “wie in E-Mail vom Datum XY angegeben”. Wenn du ganz penibel sein willst, kannst du die Mail auch als Vertragsanhang beifügen.

Bei Verträgen ist mein Motto: Lieber überdeutlich, damit du im Streitfall genau auf die Stelle zeigen und sagen kannst: “Steht doch genau da.”

Deswegen ist es auch meiner Meinung nach klug, für jedes größere Projekt eine Unterschrift mit eigenem Vertrag einzuholen statt ausschließlich mit AGB zu arbeiten - dann kann niemand sagen: “hab ich nicht gesehen!”

Was muss dein Kunde liefern bzw. dir zur Verfügung stellen?

Scheint erstmal ein überflüssiger Punkt zu sein, aber dann kommt der Downer. Mööp, möööp! Alles ist besprochen und startklar - und dann musst du tage- oder sogar wochenlang auf die Infos, Bilder und Co warten. 😟

Da ist es auf jeden Fall mega hilfreich, wenn du das vertraglich genau festhältst. 

  • Was muss dein Kunde dir an Material, Infos und Bildern zur Verfügung stellen? Und vor allem in welchem Zeitraum? So weiß dein Kunde ganz genau, was er selber noch liefern muss, damit du seine Website designen kannst. 

Bei diesem Passus ist es übrigens super wichtig, dass du schriftlich festhältst, dass dein Kunde dafür verantwortlich ist, dass die Nutzungsrechte (gerade bei Fotos und Bildern!) nicht verletzt werden. Du weißt, dass man bei Google nicht einfach jedes x-beliebige Bild runterladen und auf seiner Website verwenden kann - aber weiß dein Kunde das auch?

Halte ganz klar fest, dass dein Kunde selber sicherstellen muss, dass bei seinem Material keine Urheberrechte verletzt werden und dass du als Webdesigner das nicht mehr explizit prüfst. Es ist nämlich schon vorgekommen, dass Webdesigner bei Rechtsstreits um das Urheberrecht mitschuldig gesprochen wurden.

TIPP: Weise deinen Kunden nicht nur im Vertrag darauf hin, sondern auch mit ganz dicker Überschrift in dem Speichermedium, in das er sein Material hochladen soll. In etwa “Bitte lade nur Dateien hoch, an denen du auch die Urheber- oder Nutzungsrechte hast”.

Du kannst das auch in deinem Übergabeprotokoll, wenn du das Projekt abgeschlossen hast, mit reinnehmen. Das kann ein Hinweis oder ein extra Passus sein, dass der Kunde nur Material zur Verfügung gestellt hat, an dem er auch die Urheberrechte hat.

Dein Webdesigner-Honorar bzw. Vergütung

Soo, der wichtigste Teil: dein Honorar. Halte hier ganz genau fest, wie hoch dein Honorar für das Projekt ist. Aber nicht nur das - hier sollten auch Sachen mit rein, bis wann dein Honorar gezahlt werden soll, wie dein Honorar gezahlt werden soll (Überweisung, Kreditkarte, etc.) und ob eine prozentuale Anzahlung fällig ist. Ich splitte mein Honorar zum Beispiel zu 50:50 auf: Eine Anzahlung von 50 Prozent, die sofort fällig ist, und die restlichen 50 Prozent müssen am Ende des Projekts gezahlt werden. 

(Falls es dich interessiert: Vor der Übergabe der Inhaberschaft der Website bei Squarespace. Dazu habe ich hier ein komplettes Video gemacht

TIPP: Füge unter dem Vertragspunkt “Vergütung” auch einen Passus mit ein, dass bei unerwarteter, aber notwendiger Mehrarbeit Extrakosten anfallen können. (Wir schreiben das so, dass wir verpflichtet sind, dass mitzuteilen und den Preis VORHER anzugeben, bevor wir die Mehrarbeit leisten. Dann fühlt sich der Kunde sicher und hat nicht Angst, dass alles plötzlich viel teurer wird.)

Dir ist es bestimmt schon selber passiert, dass du voll im Arbeitsflow warst, dann gemerkt hast “oh, das muss jetzt aber noch außer der Reihe erledigt werden, damit es weiter gehen kann”, und es dann einfach erledigt hast. Tja, und hinterher hast du diese Extraarbeiten umsonst für deinen Kunden erledigt, weil es nicht explizit unter “Leistungen” aufgelistet war… 

Dann sagt der Kunde (zu Recht!!): “Ist zwar nett, dass du das gemacht hast, war so aber nicht vereinbart, die Mehrarbeit bezahle ich nicht.” Wäre doof.

Also mein Tipp: Füge einen Passus ein, dass du in solch einem Fall deinem Kunden Bescheid gibst, ein Angebot außer der Reihe erstellst und *erst* wenn dein Kunde es annimmt, daran weiterarbeitest.

Abnahme und Freigabe der Website

Hier kannst du festlegen, wie viel Zeit sich dein Kunde bei der Abnahme nehmen kann, um sich alles anzuschauen und zu prüfen, bevor die Website online geht. 

So kannst du vermeiden, dass die Freigabe sich ewig hinauszögert und du ebenso lange auf dein Honorar warten musst.

Um nicht in ein Beratungs-Abo (und wohlgemerkt, ein kostenfreies) zu rutschen, solltest du auch festlegen, wie lange du deinem Kunden nach der Übergabe kostenfrei für Fragen etc. zur Verfügung stehst, nachdem die Website online gegangen ist. So bietest du deinem Kunden einen prima Service an, läufst aber nicht Gefahr, monatelang deinen Kunden umsonst zu beraten oder gar kleine Änderungen zu bearbeiten. 

Und ich würde es klar formulieren: Ich stehe dir XY Tage für Fragen und Co. noch zur Verfügung, ab Tag Z berechne ich dir ein Beratungshonorar.

Ist super, wenn du oft Kunden hast, die ständig mit “Kannst du kurz…”-Sachen um die Ecke kommen.

Das ist übrigens auch noch mal ein ganz eigenes Thema, dazu liefern wir bald noch mehr hier im Blog. Darüber könnte ich Stunden reden! 😄


Wenn du übrigens die Strategie hinter einer Website lernen willst, kannst du dir hier meinen 0€ Workshop dazu angucken:


Ort und Zeit deiner Leistungen

Arbeitest du komplett remote oder bist du auch physisch vor Ort? Sollen wöchentliche Meetings (online oder physisch) stattfinden? 

Hast du feste Arbeitszeiten oder möchtest du dir deine Arbeitszeit ganz flexibel und frei selber einteilen? Wie lange wird das Projekt dauern, bis wann soll die Website online gehen? Was passiert, wenn du krank wirst?

Das sind alles Punkte, die du unter diesem Passus festhalten kannst. 

Bearbeitungs- und Nutzungsrechte

Ich persönlich bin ein großer Fan davon, alle Nutzungsrechte an meine Kunden abzugeben. So können sie sich im Nachhinein um alles selbst kümmern und Änderungen und Co. selber durchführen. Das mache ich deswegen, weil unser Fokus ist:

Solltest du das auch so machen? Ist ganz dir überlassen. Das Wichtigste: Du solltest es vertraglich regeln. 

Übrigens ist das Thema auch noch mal was ganz anderes, wenn du vor allem Logo- oder Brand-Designer bist. Da kannst du das Thema etwas anders lösen und für die Nutzungsrechte eine Gebühr verlangen. Hierzu gibt es bald aber einen extra Artikel (und ein extra Youtube-Video). Denn das ist relativ kompliziert. Bis dahin kannst du bei Designer-Verbänden googeln, was die Verbände für Nutzungsrechtslösungen so empfehlen.

TIPP: Nimm hier auch einen Passus mit rein, dass du auf der Website als Webdesigner genannt und verlinkt wirst. Dann hast du etwas für dein Portfolio und kostenfreie Werbung für dich. 

NOCH EIN TIPP: Für den Fall, dass deine Kunden deine super designte Website völlig verändern oder sogar verhunzen, nimm auch einen Passus mit rein, dass dein Kunde die Pflicht hat, dich nach XY Tagen von deiner Website zu entfernen, nachdem du ihn dazu aufgefordert hast. Sicher ist sicher, keiner mag schlechte Werbung ;-)

Wie genau du das machen kannst, kannst du dir gerne hier anschauen.

Gewährleistung: Absatz zu Leistungen und Mängel

Dieser Passus ist natürlich länderspezifisch, aber du solltest auf jeden Fall ausdrücklich auf die rechtlichen Sachen wie DSGVO, Cookies, Impressum & Co. hinweisen. Ebenso auf technische Änderungen, Plug-In Updates und Co. Stelle hier ganz deutlich klar, dass du als Webdesigner dafür nicht verantwortlich bist und nicht haftbar gemacht werden kannst.

Dein Kunde muss selber dafür sorgen, dass die rechtlichen Hinweise und seine Technik immer aktuell sind.

Was hier auch mit rein sollte: Was passiert, wenn einer die Vertragsrechte verletzt? Wenn Fristen nicht eingehalten werden, wenn Material nicht geliefert wird und so weiter.

Vertragsdauer und Kündigung

Ich bin mir sicher, dass du es selbst auch schon erleben musstest: Flatterhafte Kunden, die es sich dreimal anders überlegen und dann doch keine Website haben wollen. 

Dieser Passus eignet sich ideal, um zu regeln, was passiert, wenn dein Kunde den Auftrag storniert, zurückzieht oder mitten im Projekt kündigt.

Halte hier Kündigungsfristen, Stornierungsgebühren fest und was passiert, wenn Termine verschoben oder nicht eingehalten werden.

Ich selber habe klare und strenge Stornierungsregelungen. Die sind über die Jahre ganz schön teuer geworden, kann ich dir sagen! Schließlich plant man für ein Projekt eine gewisse Zeitspanne ein und wenn das Projekt auf einmal storniert wird, hat man Leerlauf, in dem man kein Geld verdient. Dieser Passus ist also ein guter Selbstschutz. :-)

Und - du kannst immer noch von Fall zu Fall überlegen, wie “hart” du in der Anwendung bist.

Wettbewerb und Schweigepflicht

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass du alle Daten von deinem Kunden vertraulich behandelst und Internas nicht weitergibst. Trotzdem solltest du das auf jeden Fall mit in deinen Webdesign-Vertrag mit reinpacken.

Wie gehst du mit Datenschutz um? Wie und wo speicherst du die Dateien und Daten von deinem Kunden?

Regle hier auch, dass du auch für Mitbewerber deines Kunden arbeiten darfst und nebenbei andere Projekte betreust.

Der Klassiker - Schlussbestimmungen und sonstige Ansprüche

Der Passus ist der vertragliche Klassiker. Hier regelst du, welches Recht gilt, wo der zuständige Gerichtsstand ist und solche Sachen wie, dass Vertragsänderungen der Textform bedürfen

Ich habe meinen Webdesign-Vertrag letztens noch einmal von meinem Anwalt prüfen lassen und habe dabei etwas Neues gelernt: Sonst hieß es immer, dass Änderungen der Schriftform bedürfen. Aber Schriftform bedeutet tatsächlich Briefform, also mit echter physischer Schrift. Das sind Emails ja nicht. Daher nutzen wir jetzt den Begriff “Textform”. Man lernt nie aus! ;-)

Hier kannst du dir übrigens unsere Vertragsvorlage kaufen.

Okay, das waren die Basics, die bei deinem Webdesign-Vertrag nicht fehlen sollten. Und hier noch einmal der Hinweis: Das sind alles nur Tipps und Empfehlungen, KEINE Rechtsberatung!

Und zum Schluss noch ein TIPP: Starte erst mit dem Projekt, wenn du den Vertrag unterschrieben zurückerhalten hast. Es gibt ein kostenloses Tool (bis zu fünf Unterschriften im Monat), mit dem man Verträge digital unterzeichnen kann. Mega praktisch, super schnell und unkompliziert. Das Tool kannst du dir gerne hier genauer anschauen:

Hast du noch Fragen oder weitere Tipps? Schreib sie unten in die Kommentare!


Und hier findest du noch mehr Tipps für dein Webdesign-Business: